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   BGH, 23.04.1991 - X ZR 41/89   

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https://dejure.org/1991,1732
BGH, 23.04.1991 - X ZR 41/89 (https://dejure.org/1991,1732)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1991 - X ZR 41/89 (https://dejure.org/1991,1732)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1991 - X ZR 41/89 (https://dejure.org/1991,1732)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Patentrecht - Schutzmittel - Benutzungsausschluß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG 1968 § 6
    Umfang des Patentschutzes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1274
  • MDR 1992, 43
  • GRUR 1991, 744
  • DB 1991, 1724
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.11.1990 - X ZR 55/89

    Umfang des Schutzbereichs eines europäischen Patents

    Auszug aus BGH, 23.04.1991 - X ZR 41/89
    Ist für den Gegenstand eines Patents bestimmend und wesentlich, ohne zusätzliche Hilfsmittel einen bestimmten Erfolg zu erreichen, dann erstreckt sich der Schutz des Patents nicht auf eine Ausführungsform, die sich solcher zusätzlicher Hilfsmittel bedient (BGH GRUR 1986, 238, 239 - Melkstand; vgl. auch Urteil vom 6. November 1990 - X ZR 55/89, BGHZ 113, 1 ff. [BGH 06.11.1990 - X ZR 55/89]).
  • BGH, 17.10.1985 - X ZR 31/82

    "Melkstand"; Umfang des Patentschutzes

    Auszug aus BGH, 23.04.1991 - X ZR 41/89
    Ist für den Gegenstand eines Patents bestimmend und wesentlich, ohne zusätzliche Hilfsmittel einen bestimmten Erfolg zu erreichen, dann erstreckt sich der Schutz des Patents nicht auf eine Ausführungsform, die sich solcher zusätzlicher Hilfsmittel bedient (BGH GRUR 1986, 238, 239 - Melkstand; vgl. auch Urteil vom 6. November 1990 - X ZR 55/89, BGHZ 113, 1 ff. [BGH 06.11.1990 - X ZR 55/89]).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 135/01

    "Schneidmesser II" - Zum Umfang des Patentschutzes

    Wie der erkennende Senat wiederholt entschieden hat, fällt eine Ausführungsform dann nicht in den Schutzbereich des Patents, wenn sie auf ein Anspruchsmerkmal verzichtet, das für die unter Schutz gestellte Lehre wesentlich und bestimmend ist (BGHZ 113, 1, 11 - Autowaschvorrichtung m. Anm. von Falck in GRUR 1991, 447, der darauf hinweist, daß es auf die dem Fachmann erkennbare Tragweite der Erfindung ankommt; vgl. schon zur früheren Rechtslage Sen.Urt. v. 23.4.1991 - X ZR 41/89, GRUR 1991, 744, 746 - Trockenlegungsverfahren; v. 17.10.1985 - X ZR 31/82, GRUR 1986, 238, 240 - Melkstand).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZB 12/00

    Custodiol I

    Wie der beschließende Senat wiederholt entschieden hat, fällt eine Ausführungsform dann nicht in den Schutzbereich des Patents, wenn sie auf ein Anspruchsmerkmal verzichtet, das für die unter Schutz gestellte Lehre wesentlich und bestimmend ist (BGHZ 113, 1, 11 - Autowaschvorrichtung m. Anm. von Falck in GRUR 1991, 447, der darauf hinweist, daß es auf die dem Fachmann erkennbare Tragweite der Erfindung ankommt; vgl. schon zur früheren Rechtslage Sen.Urt. v. 23.4.1991 - X ZR 41/89, GRUR 1991, 744, 746 - Trockenlegungsverfahren; v. 17.10.1985 - X ZR 31/82, GRUR 1986, 238, 240 - Melkstand).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 73/01

    Custodiol II

    Der erkennende Senat hat wiederholt entschieden, daß eine Ausführungsform dann nicht in den Schutzbereich des Patents fallen kann, wenn sie auf ein Anspruchsmerkmal verzichtet, das für die unter Schutz gestellte Lehre wesentlich und bestimmend ist (BGHZ 113, 1, 11 - Autowaschvorrichtung m. Anm. von Falck in GRUR 1991, 447, der darauf hinweist, daß es auf die dem Fachmann erkennbare Tragweite der Erfindung ankommt; vgl. schon zur früheren Rechtslage Sen.Urt. v. 23.4.1991 - X ZR 41/89, GRUR 1991, 744, 746 - Trockenlegungsverfahren; v. 17.10.1985 - X ZR 31/82, GRUR 1986, 238, 240 - Melkstand).
  • BGH, 20.04.1993 - X ZR 6/91

    Widersprüchliches Verhalten bei früherem Patentschutzverzicht - Weichvorrichtung

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BGH GRUR 1991, 444, 447 - Autowaschvorrichtung; GRUR 1991, 744, 746 [BGH 23.04.1991 - X ZR 41/89] - Trockenlegungs-Verfahren) kann der Schutzbereich eines Patents nicht auf eine Ausführungsform erstreckt werden, die auf den entscheidenden Vorteil der Erfindung verzichtet und statt dessen ein Mittel aus dem Stand der Technik einsetzt, dessen Einsatz zu vermeiden Hauptzweck der Erfindung ist.
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 15 U 2/14

    Interfaceschaltung

    Weil differenzielle Eingänge und ein Differenzverstärker bei LVDS-Zellen zum Einsatz kommen, betrachtet der Fachmann diese bei der gebotenen Orientierung am Patentanspruch 1 gerade nicht als sinnvolle Alternative zu den im Anspruch vorgeschlagenen digitalen Eingangsbuffern (vgl. BGH, GRUR 1991, 444 - Autowaschvorrichtung; vgl. GRUR 1991, 744, 746 - Trockenlegungsverfahren; vgl. GRUR 2002, 527, 531 - Custodiol II).
  • BGH, 05.05.1992 - X ZR 9/91

    Auslegung der Patentansprüche - Patent - Klarstellung technischer Begriffe -

    Der Anmelder hat dafür zu sorgen, daß das, wofür er Schutz begehrt hat, sorgfältig in den Merkmalen des Patentanspruchs niedergelegt ist (s.a. Sen.Urt. v. 24.03.1987, BGHZ 100, 249 - Rundfunkubertragungssystem - u. Sen.Urt. v. 23.04.1991 - X ZR 41/89 - Trockenlegungsverfahren -, jeweils zu § 6 PatG 1968).
  • BGH, 15.05.2001 - X ZR 107/98

    Schadensersatz - Patentverletzung - Schweißbrenner - Lichtbogen - Schutzbereich

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann zwar ein ständig mit Patentstreitsachen befaßtes und darin erfahrenes Gericht einen technisch einfach gelagerten Fall ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen beurteilen, wenn es den technischen Sachverhalt vollständig wiedergibt und so erörtert, daß das Revisionsgericht eine schlüssige und sichere Grundlage für seine patent-rechtliche Würdigung erhält (u.a. Sen.Urt. v. 24.10.1986 - X ZR 45/85, GRUR 1987, 280 - Befestigungsvorrichtung I ; Sen.Urt. v. 23.4.1991 - X ZR 41/89, GRUR 1991, 744, 746 - Trockenlegungs-Verfahren).
  • BGH, 01.02.2000 - X ZR 213/98

    Anzuwendendes Recht beim Werkvertrag; Auslegung eines Schriftwechsels zwischen

    Dafür kann auch genügen, daß sich das Gericht selbst durch das Studium von Auskünften, Gutachten und Stellungnahmen kundig gemacht hat (vgl. dazu auch Sen.Urt. v. 23.4.1991 - X ZR 41/89, GRUR 1991, 744, 745 f. - Trockenlegungs-Verfahren).
  • BGH, 23.09.1999 - X ZR 57/97

    Hinzuziehung von Sachverständigen im Verfahren vor dem Patentgericht

    Allerdings ist ein in Patentsachen erfahrenes Gericht wie das Oberlandesgericht Karlsruhe keineswegs in allen Patentstreitsachen gehalten, sich sachverständigen Rats zu bedienen (vgl. BGHZ 112, 140, 150 - Befestigungsvorrichtung II; SenUrt. v. 23.4.1991 - X ZR 41/89, GRUR 1991, 744, 745 f. - Trockenlegungsverfahren; SenUrt. v. 1.10.1991 - X ZR 60/89, Umdruck S. 20 f. m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 24.01.2017 - 4b O 115/16

    Oberflächenstrukturierungsverfahren

    Es genügt zur Bejahung der Äquivalenz nicht, dass der Fachmann dank seines Fachwissens und gestützt auf den Stand der Technik überhaupt in der Lage war, das betreffende Austauschmittel als gleichwirkenden Ersatz aufzufinden: Entscheidend ist vielmehr, ob er zu der bei der angegriffenen Ausführungsform verwirklichten Abwandlung gelangen konnte, wenn er sich an der im Patentanspruch offenbarten technischen Lehre und dem darin zum Ausdruck kommenden Lösungsgedanken orientiert (BGH GRUR 1991, 443, 447 - Autowaschvorrichtung; GRUR 1991, 744 - Trockenlegungsverfahren; GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung).
  • BGH, 11.07.1995 - X ZR 24/93

    Patent über zweistufiges Verfahren zur Herstellung von 4-Hydroxy- und

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